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   BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78   

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https://dejure.org/1980,2832
BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78 (https://dejure.org/1980,2832)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1980 - 8 C 48.78 (https://dejure.org/1980,2832)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - 8 C 48.78 (https://dejure.org/1980,2832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsgang zum Tennis-Fachsportlehrer - Notwendigkeit der Berücksichtigung der Ausbildungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 36, 334 m.weit. Nachweisen;Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]) ist ein "Ausbildungsabschnitt" ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.

    Und in BVerwGE 36, 334 (338) [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 56/70] ist ausgeführt worden, daß eine "Auflösung der Ausbildung in kleine und kleinste Ausbildungsabschnitte nicht dem Schutzzweck des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG entsprechen" würde.

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Ausführungen des angefochtenen Urteils, "wegen des verhältnismäßig freien Ausbildungsverlaufs" sei für die Frage nach einer weitgehenden Förderung "nicht die zeitliche" (vgl. dazu z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; ständige Rechtsprechung), "sondern die inhaltliche Komponente maßgeblich", nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Ausführungen des angefochtenen Urteils, "wegen des verhältnismäßig freien Ausbildungsverlaufs" sei für die Frage nach einer weitgehenden Förderung "nicht die zeitliche" (vgl. dazu z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; ständige Rechtsprechung), "sondern die inhaltliche Komponente maßgeblich", nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Ob dem Kläger ein Zurückstellungsgrund zur Seite steht, den er verteidigungsweise auch dem Einberufungsbescheid entgegensetzen kann, ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, nach der zu dem festgestellten Gestellungszeitpunkt - 3. Oktober 1977 - bestehenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152 ff.]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Ausführungen des angefochtenen Urteils, "wegen des verhältnismäßig freien Ausbildungsverlaufs" sei für die Frage nach einer weitgehenden Förderung "nicht die zeitliche" (vgl. dazu z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; ständige Rechtsprechung), "sondern die inhaltliche Komponente maßgeblich", nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Besuch der Abendschule als Ausbildung wegen ausdrücklich zeitlicher und

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Daß es sich nicht um eine Fortbildung im ausgeübten Beruf (vgl.Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 und 8 C 58.73 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100]) handelt, liegt auf der Hand; zwischen dem früheren Beruf des Klägers als Posthandwerker und der jetzt angestrebten Tätigkeit besteht kein entsprechender Zusammenhang.
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen und

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 36, 334 m.weit. Nachweisen;Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]) ist ein "Ausbildungsabschnitt" ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.
  • BVerwG, 12.11.1975 - 8 C 10.75

    Ausbildung - Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Schließlich hat der erkennende Senat in demUrteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 10.75 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 97) in der Frage, ob sich eine Ausbildung in mehrere Abschnitte gliedert, zwar auch darauf abgestellt, ob der Übertritt von einem in den anderen Ausbildungsteil für den Auszubildenden mit einer Statusänderung verbunden sei.
  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 58.73
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78
    Daß es sich nicht um eine Fortbildung im ausgeübten Beruf (vgl.Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 und 8 C 58.73 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100]) handelt, liegt auf der Hand; zwischen dem früheren Beruf des Klägers als Posthandwerker und der jetzt angestrebten Tätigkeit besteht kein entsprechender Zusammenhang.
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Wenn das zu bejahen sein sollte, dann würden die bisher vorliegenden Feststellungen dafür sprechen, daß jedenfalls diese allgemeinen Kurse und das "Seminar für hauptamtliche Geistliche" (Buchst. h des Vorstandsbeschlusses vom 15. November 1975) nicht zu einem einheitlichen Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG zusammengefaßt sind (zum Begriff des Ausbildungsabschnittes vgl. z.B. BVerwGE 36, 334 mit weit. Nachweisen; Urteil vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 48.78 -).
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 10.89

    Weiterbildung approbierter Ärzte - Berufsausbildung - Personalvertretungsrecht -

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 (dazu Steinlechner NJW 1983, 320) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 11 S 1583/92

    Zum Begriff der "Fachausbildung" iSd SVG § 3 Abs 1 Nr 2, § 5 - Weiterbildung zum

    Die Weiterbildung im Gebiet "Innere Medizin" wird auch durch einen beruflichen Weiterbildungszweck geprägt, da sie überwiegend der Vermittlung, dem Erwerb und der Vertiefung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten dient und sich nicht ausschließlich - wie die Beklagte annimmt (siehe ebenso: Steinlechner, NJW 1983, 320f.) - in praktischer ärztlicher Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung erschöpft.
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